Mehrfamilienhaushaus- und Sondereigentumsverwaltung

Sie möchten wissen, welche Aufgaben und Pflichten eine Hausverwaltung hat?

Die Bezeichnung „Hausverwaltung“ ist grundsätzlich nicht geschützt und kann frei genutzt werden. Umso wichtiger ist es für Eigentümer erfahrene Fachleute aus dem Bereich Immobilienverwaltung zu engagieren.

Qualifikation

Der Begriff Hausverwalter ist nicht geschützt und kann grundsätzlich von jedem genutzt werden. Wir haben nach unserer Ausbildung als Kauffrau bzw. Techniker ein Fortbildungsstudium als Immobilienfachwirte absolviert. In mehr als 20 Jahren praktischer Tätigkeit haben wir viele Erfahrungen sammeln können.

 

Bianca Lublow

Geprüfte Immobilienfachwirtin, Bürokauffrau

 

Tobias ce Reimann

Geprüfter Immobilienfachwirt, Staatlich geprüfter Bautechniker und gelernter Maurer.

 

Aufgaben und Tätigkeitsfelder einer Mehrfamilienhaushaus- und Sondereigentumsverwaltung

Allgemeine Aufgaben

  • Schriftverkehr mit Eigentümer, Mietern, Handwerkern und Dienstleistern
  • Individuelle Beratung/ Information zu konkreten Fragestellungen
  • Bei Bedarf Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Rechtsanwälten
  • Kontrolle der Dienstleister und der erbrachten Dienstleistungen

Kaufmännische Aufgaben

  • Durchführung von Mieterhöhungen
  • Betriebs- und Heizkostenabrechnungen
  • Verwaltung der Mietkautionen
  • Wohnungsabnahmen bei Mieterwechsel
  • Geltendmachung von Schäden nach Mieterwechsel (Schönheitsreparaturen)
  • Erstellung von Monats und/oder Jahresabrechnung für den Eigentümer
  • Ggf. Umsatzsteueranmeldungen
  • Durchführung von Preisanfragen
  • Überwachung und Durchführung Mahn- und Klagewesen
  • Bearbeitung von Versicherungsschäden

Technische Aufgaben

  • Regelmäßige Begehung der Wohnanlage und Objektüberwachung
  • Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beauftragen und überwachen
  • Gewährleistungsfristen überwachen und managen
  • Vorschläge zur Sanierungsbedarfsanalyse inkl. Einholung und Vergleich verschiedener Angebote

Die Aufgaben und Tätigkeitsfelder im Bereich Mietverwaltung sind komplex und vielfältig. Bei unserer täglichen Arbeit müssen wir die folgenden Verordnungen Gesetze, Normen beachten:

WEG, BGB, AGBG, ZPO, EStG, Allg. GleichbehandlungsG, ErbbaurechtsG, HeizkostenV, EnergieeinsparV, TrinkwasserV, BetriebskostenV, GrundbuchV, ZwangsversteigerungsG, Insolvenzrecht, Nachbarschaftsrecht usw.

Hausverwaltung ist eine komplexe Dienstleistung. Durch ständige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und regelmäßiges Lesen von Fachzeitschriften halten wir unser Fachwissen stets auf dem neuesten Stand.

Profitieren Sie von unserem Know-how und von unserer Erfahrung und lernen Sie uns unverbindlich kennen. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht.

Wir freuen uns auf Sie.

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