Viele unserer Kunden fragen sich, was die Aufgaben, Pflichten und Tätigkeiten einer Immobilienverwaltung beinhalten. Wofür bekommt eine Hausverwaltung ihr Geld und was wird dafür geleistet?
Qualifikation
Der Begriff Hausverwalter ist nicht geschützt und kann grundsätzlich von jedem genutzt werden. Wir haben nach unserer Ausbildung als Kauffrau bzw. Techniker ein Fortbildungsstudium als Immobilienfachwirte absolviert. In mehr als 20 Jahren praktischer Tätigkeit haben wir viele Erfahrungen sammeln können.
Bianca Lublow
Geprüfte Immobilienfachwirtin, Bürokauffrau
Tobias ce Reimann
Geprüfter Immobilienfachwirt, Staatlich geprüfter Bautechniker, Maurer
Aufgaben und Tätigkeitsfelder einer Verwaltung für Wohnungseigentümergemeinschaften
Allgemeine Aufgaben
- Schriftverkehr mit Eigentümern, Mietern, Handwerkern und Dienstleistern
- Individuelle Beratung/ Information zu konkreten Fragestellungen
- Bei Bedarf Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren und Rechtsanwälten
- Kontrolle der Dienstleister und der erbrachten Dienstleistungen
- Vorbereitung und Durchführen der Eigentümerversammlung
- Abfassen des Protokolls der Eigentümerversammlung und Beschlusssammlung
- Umsetzung der gefassten Beschlüsse
Kaufmännische Aufgaben
- Erstellung eines Wirtschaftsplans
- Anfertigen einer Hausgeldabrechnung
- Ausweis der haushaltsnahen Dienstleistungen
- Durchführung von Belegprüfungen (Rechnungsprüfung) mit den Beiräten
- Überprüfung und Optimierung von Dienstleistungs-, Wartungs-, und Versicherungsverträgen
- Berechnung und Abforderung von Sonderumlagen
- Überwachung und Durchführung von Mahn- und Klagewesen
- Bearbeitung von Versicherungsschäden
Technische Aufgaben
- Regelmäßige Begehung der Wohnanlage und Objektüberwachung
- Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen beauftragen und überwachen
- Gewährleistungsfristen überwachen und managen
- Vorschläge zur Sanierungsbedarfsanalyse inkl. Einholung und Vergleich verschiedener Angebote
Die Aufgaben und Tätigkeitsfelder im Bereich Wohnungseigentumsverwaltung (WEG) sind komplex und vielfältig. Bei unserer täglichen Arbeit müssen wir die folgenden Verordnungen, Gesetze, Normen beachten:
WEG, BGB, AGBG, ZPO, EStG, Allg. GleichbehandlungsG, ErbbaurechtsG, HeizkostenV, EnergieeinsparV, TrinkwasserV, BetriebskostenV, GrundbuchV, ZwangsversteigerungsG, Insolvenzrecht, Nachbarschaftsrecht usw.
Hausverwaltung ist eine komplexe Dienstleistung. Durch ständige Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen und regelmäßiges Lesen von Fachzeitschriften halten wir unser Fachwissen stets auf dem neuesten Stand.
Profitieren Sie von unserem Know-how und von unserer Erfahrung und lernen Sie uns unverbindlich kennen. Rufen Sie uns einfach an oder senden Sie uns eine Nachricht.
Wir freuen uns auf Sie.