In Zukunft müssen Gebäudeversicherungen nicht mehr automatisch für Nässeschäden aufkommen, die aus einer undichten Silikonfuge zwischen einer Duschwanne,/Badewanne und einer angrenzenden Wand entstehen. Das entschied der Bundesgerichtshof (Az: IV ZR 236/20).
Um Probleme im Schadensfall zu verhindern, prüfen Sie regelmäßig Ihre dauerelastischen Fugen in Duschen und Bädern.
Für unsere Kunden haben wir einen hilfreichen Flyer der Hamburger Feuerkasse auf unserer Kundenplattform vorbereitet.
Ob alle Versicherungen die Regulierung von Folgeschäden bei undichten und alten Fugen ablehnen, ist derzeit noch nicht abschließend einzuschätzen. Hier wird wohl immer häufiger eine „Fall zu Fall“ Entscheidung mittels Gutachter und erhöhten Personaleinsatz durch die Verwaltung erfolgen müssen.
Bei einer Neuvermietung empfiehlt sich daher der Austausch von dauerelastischen Fugen.
Sollten wir Ihnen mit diesem Hinweis Ihr Interesse auch an unserer Dienstleistung der Hausverwaltung geweckt haben, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Wir machen Ihnen gerne ein Verwaltungsangebot für Ihre Immobilie.
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