In einer Wohnung liegt eine Störung des Telefon oder der Internetleitung vor wer muss was .
Ein Ausfall ist ärgerlich und heutzutage im Zeitalter der digitalen Welt ein deutlicher Einschnitt in unser Art zu Leben.
Doch wer muss die Störung beseitigen?
Schnell ist klar : Die Störungsbearbeitung obliegt dem Telekommunikationsanbieters.
Grund :
Die Telekommunikationsfirma hat einen Vertrag mit dem Bewohner.
Der Bewohner zahlt für die Telefon und Internet und die Telefonfirma liefert die Signale.
Wenn das Signal nicht geliefert werden kann ist das ein Problem des Lieferanten.
Dieser Anbieter hat mindestens dann zwei Optionen.
1 . Er sorgt für ein störungsfreien Empfang ggf. durch Neuverlegung des Kabels.
Hierfür muss der Vermieter, Besitzer das Einverständnis erklären.
2.Oder Kündigung des Vertrages mit dem Bewohner.
Für die störungsfreie Signallieferung ist die Telefonfirma laut Telekommunikation Gesetz Gem. § 45 a Abs. 3 Satz 1 TKG. § verantwortlich.
Dies wird durch das Urteil Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 151/14) in der Rechtsprechung gestützt.
Hierzu Fundstelle aus dem Netz: