Vermieter muss Telefonanschluss nicht warten lassen.

In einer  Wohnung liegt eine Störung des Telefon oder der  Internetleitung vor wer muss was . 

Ein Ausfall ist ärgerlich und heutzutage im Zeitalter der digitalen Welt ein deutlicher Einschnitt in unser Art zu Leben.

Doch wer muss die Störung beseitigen?

Schnell ist klar : Die Störungsbearbeitung obliegt dem Telekommunikationsanbieters.

Grund  :
Die Telekommunikationsfirma hat einen Vertrag mit dem Bewohner.
Der Bewohner zahlt  für die Telefon und Internet und die Telefonfirma liefert die Signale.
Wenn das Signal nicht geliefert werden kann ist das ein Problem  des Lieferanten.

Dieser  Anbieter hat mindestens dann zwei Optionen.
1 . Er sorgt für ein störungsfreien  Empfang ggf. durch Neuverlegung  des Kabels.
Hierfür muss der Vermieter, Besitzer  das Einverständnis erklären.
2.Oder  Kündigung des Vertrages mit dem Bewohner.

Für die störungsfreie Signallieferung  ist die Telefonfirma laut Telekommunikation Gesetz Gem. § 45 a Abs. 3 Satz 1 TKG. § verantwortlich.
Dies wird durch das Urteil  Landgerichts Berlin (Az.: 63 S 151/14) in der Rechtsprechung gestützt.

Hierzu Fundstelle aus dem Netz:

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