Eine Beweissicherung am Gemeinschaftseigentum kann ohne WEG Beschluss durchgeführt werden…
… wenn der betroffene Eigentümer ein Interesse daran hat, die Ursache für einen Mangel am WEG- Eigentum ermitteln zu lassen und die Gemeinschaft bestimmt nicht Mehrheitlich dafür stimmt wird dieses Verfahren zu eröffnen.
Also kann der betroffene Eigentümer ohne Beschluss eine Beweissicherung vor dem Amtsgericht beantragen.
So urteilt der BGH im Beschluss vom 14.3.2018, V ZB 131/17
Lesen Sie dazu :