WEG Recht: …ohne Beschluss …

Eine  Beweissicherung am  Gemeinschaftseigentum kann ohne WEG Beschluss durchgeführt werden…

wenn der betroffene Eigentümer ein Interesse daran hat, die Ursache für einen Mangel am WEG- Eigentum ermitteln zu lassen und die Gemeinschaft bestimmt nicht Mehrheitlich dafür stimmt wird dieses  Verfahren zu eröffnen.

Also  kann der betroffene Eigentümer  ohne Beschluss eine Beweissicherung  vor dem Amtsgericht beantragen.

 

So urteilt der  BGH im  Beschluss vom  14.3.2018, V ZB 131/17

Lesen Sie  dazu :

www.haufe.de/immobilien/verwaltung/vor-beweisverfahren-muss-eigentuemerversammlung-beraten_258_350294.html

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